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Neues zum Thema Vorratsdatenspeicherung

Bedeutung - Auslegung mit zweierlei Maß ? - Informationen
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cycle12
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Re: Neues zum Thema Vorratsdatenspeicherung

#21

Beitrag von cycle12 »

Das kommt alles davon. weil die Leute wählen gehen... :weg:
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Astor27
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Re: Neues zum Thema Vorratsdatenspeicherung

#22

Beitrag von Astor27 »

update//Info
  • Erneute juristische Klatsche für die einstige große Koalition: Auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat jetzt entschieden, dass die von Schwarz-Rot ins Telekommunikationsgesetz (TKG) eingefügte Pflicht für Diensteanbieter zum verdachtsunabhängigen monatelangen Speichern von Verbindungs- und Standortdaten "in vollem Umfang unvereinbar" ist mit der europäischen Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation. Die bereits ausgesetzte Bestimmung kann daher weiterhin nicht angewendet werden. Geklagt hatten die Deutsche Telekom sowie der Münchner Provider Spacenet und in niederen Instanzen bereits vor fünf Jahren Recht bekommen.Die Bundesregierung wollte die Vorgabe trotz bereits vorliegender mehrfacher Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung beibehalten und ging – vertreten durch die Bundesnetzagentur – in Revision vor das Bundesverwaltungsgericht. Die Leipziger Richter setzten das Verfahren zunächst aus und befragten den EuGH konkret zu den einschlägigen deutschen Paragrafen im TKG. Dieser erklärte die Vorschriften für unvereinbar mit den in der EU verbrieften Grundrechten. Unter Berücksichtigung der Entscheidung der Luxemburger Richter ist der BVerwG nun zu dem Ergebnis gekommen, dass die TKG-Klauseln "eine anlasslose, flächendeckende und personell, zeitlich und geografisch undifferenzierte Vorratsspeicherung eines Großteils der Verkehrs- und Standortdaten vorschreibt".
    In den am Donnerstag veröffentlichten Urteilen vom 14. August (Az.: BVerwG 6 C 6.22 und 6 C 7.22) betont das höchste deutsche Verwaltungsgericht, dass bei den Bestimmungen bereits objektive Kriterien fehlten, "die einen Zusammenhang zwischen den zu speichernden Daten und dem verfolgten Ziel herstellen". Da die Vorratsspeicherung und der Zugang zu den gesammelten Informationen unterschiedliche Eingriffe in die betroffenen Grundrechte darstellten, die eine gesonderte Rechtfertigung erfordern, seien die gesetzlich vorgegebenen Grenzen der Verwendungszwecke "von vornherein nicht geeignet", die Anforderung klarer und präziser Regeln schon für das Protokollieren der Daten zu erfüllen.
    Soweit die Informationen genutzt werden wollten, um die Quelle und den Adressaten einer Kommunikation zu identifizieren, fehlt es den TKG-Vorschriften laut den Beschlüssen zudem an der vom EuGH geforderten strikten Begrenzung der Vorratsdatenspeicherung "auf den Zweck des Schutzes der nationalen Sicherheit". Das allgemeine und unterschiedslose Aufbewahren von IP-Adressen könne den Luxemburger Richtern zufolge zwar für "die Bekämpfung schwerer Kriminalität und die Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit" zulässig sein. Eine solche Beschränkung finde sich im TKG aber nicht. Der EuGH urteilte am Donnerstag passend dazu auf Klage eines litauischen Staatsanwalts, dass Vorratsdaten, die zur Bekämpfung schwerer Kriminalität gesammelt wurden, nicht für Untersuchungen wegen Korruption im öffentlichen Sektor genutzt werden dürfen (Az.: C-162/22)Quellen:https://www.heise.de/news/Bundesverwalt ... 98386.html
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Astor27
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Re: Neues zum Thema Vorratsdatenspeicherung

#23

Beitrag von Astor27 »

update/info
  • SPD-Politiker gehen nach dem Anschlag auf eine Veranstaltungshalle bei Moskau im März von einer erhöhten islamistischen Terrorgefahr im Vorfeld der Fußball-EM hierzulande aus und drängen auf einen neuen Anlauf zur bereits mehrfach gerichtlich gestoppten Vorratsdatenspeicherung. Sie appellieren vor allem an Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), endlich mitzuziehen. "Es ist nur folgerichtig, dass die Zeitenwende auch innenpolitisch gesetzgeberische Maßnahmen für unsere Sicherheitsdienste nach sich zieht", betonte Dirk Wiese, Vize der SPD-Bundestagsfraktion, gegenüber dem Handelsblatt. "Es kann nicht vom Telekommunikationsanbieter abhängen, ob schwere Straftaten verfolgt werden können", ergänzte der SPD-Innenpolitiker Lars Castellucci. Der Bundestagsabgeordnete wirbt daher für eine gesetzliche Pflicht zur befristeten Speicherung von IP-Adressen.
    Ähnliche Appelle sind aus den Ländern zu hören. "Wir müssen den Sicherheitsbehörden die Steine aus dem Weg räumen, nicht die Felsen liegen lassen, hinter denen sich die Kriminalität verschanzt", hob Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) dem Bericht zufolge hervor. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK), Brandenburgs Ressortchef Michael Stübgen (CDU), forderte Buschmann auf, "seine aus der Zeit gefallene Blockadehaltung aufzugeben". Die IMK sprach sich bereits Ende 2022 "über Parteigrenzen hinweg" für ein längeres Aufbewahren von Nutzerkennungen aus – damals mit Verweis auf Kindesmissbrauch. Auch Vertreter von Polizeigewerkschaften verlangen nun erneut, europarechtliche Möglichkeiten für das verdachtsunabhängige Speichern von IP-Daten endlich auszuschöpfen.Quellen: https://www.heise.de/news/Fuehrende-SPD ... 75459.html
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Re: Neues zum Thema Vorratsdatenspeicherung

#24

Beitrag von Astor27 »

update/info
  • Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will trotz der zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ausgehandelten Einigung auf einen Quick-Freeze-Ansatz zum Einfrieren von Verbindungs- und Standortdaten zur Strafverfolgung im Verdachtsfall nicht kleinbeigeben. Sie fordert weiter, zumindest IP-Adressen auf Vorrat zu speichern. Das sei eine notwendige Voraussetzung dafür, dass dieses neue, prinzipiell sinnvolle Verfahren "überhaupt funktionieren kann und überhaupt Daten vorhanden sind", erklärte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums (BMI) am Mittwoch. Nur so könnten Ermittlungen dazu führen, "dass die Täter identifiziert werden". Anders mache Quick Freeze gar keinen Sinn: "Wo nichts ist, kann man nichts einfrieren."
    Faeser übernimmt damit die Kritik etwa des rechtspolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings. Dieser hatte an dem schon etwas angegrauten, im Herbst 2022 vorgelegten Gesetzentwurf Buschmanns für Quick Freeze bemängelt, diesem fehle "das notwendige Herzstück, die anlassunabhängige IP-Adressspeicherung". Der Justizminister ignoriere mit seiner Initiative "sowohl den Spielraum, den der Europäische Gerichtshof eröffnet hat, als auch die Bedürfnisse der Ermittler". Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) monierte ebenfalls, dass die neue, von ganz oben in der Regierungszentrale abgesegnete Übereinkunft nicht ausreichend sei.
    Die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast, kündigte gemeinsam mit anderen führenden Sozialdemokraten an, dass die Absprache der Bundesregierung im parlamentarischen Verfahren noch überarbeitet werde. Ein Unding, findet Jörn Pohl, Büroleiter des Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz, der die Einigung am Mittwochvormittag vehement begrüßt hatte: Da sorge der Kanzler einmal dafür, dass es einen guten Kompromiss gebe und die Strafverfolgungsbehörden mit Quick Freeze nach Jahren Rechtssicherheit überhaupt ein einschlägiges Instrument bekämen – und sofort griffen das BMI und Teile der SPD-Fraktion den Kompromiss an und forderten wieder das anlasslose Protokollieren von Nutzerspuren.Quellen: https://www.heise.de/news/Vorratsdatens ... 82416.html
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Re: Neues zum Thema Vorratsdatenspeicherung

#25

Beitrag von Astor27 »

update/info
  • Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sieht sich in ihrer Forderung nach der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung für IP-Adressen von einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs bestätigt.
    "Der Europäische Gerichtshof hat durch das Urteil des Plenums aller 27 Richterinnen und Richter jetzt sehr deutlich entschieden, dass eine Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen zur Verbrechensbekämpfung nicht nur ausdrücklich zulässig ist, sondern auch zwingend erforderlich ist", ließ Faeser per Pressemitteilung wissen. Der Europäische Gerichtshof hatte jedoch am Mittwoch ein Grundsatzurteil zur Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit einer Speicherung von Internetprotokoll-Verbindungsdaten auf Vorrat gesprochen.
    Als Unterstützung für ihre Position sieht die Innenministerin den Urteilswortlaut. Darin heißt es unter anderem: "Würde ein solcher Zugang nicht gestattet, bestünde im Übrigen […] eine echte Gefahr der systemischen Straflosigkeit nicht nur von Straftaten in Form der Verletzung der Urheberrechte oder verwandter Schutzrechte, sondern auch von anderen Arten von Straftaten, die online begangen werden oder deren Begehung oder Vorbereitung durch die Merkmale des Internets erleichtert wird." Das könne Eingriffe in die Grundrechte nach EU-Grundrechtscharta rechtfertigen, wenn es verhältnismäßig sei.Quellen: https://www.heise.de/news/Faeser-forder ... 06221.html
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Re: Neues zum Thema Vorratsdatenspeicherung

#26

Beitrag von Astor27 »

update/info
  • Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH), wonach das verdachtsunabhängige Protokollieren von IP-Adressen zur Verfolgung selbst minderschwerer Straftaten ohne Richtergenehmigung rechtlich zulässig sein kann, hat unter Wissenschaftlern Erstaunen hervorgerufen. Den Richterspruch "kann man durchaus als kopernikanische Wende des EuGH im Bereich der Datenspeicherung sehen", erläutert Philipp Hacker, Professor für Recht und Ethik der digitalen Gesellschaft in Frankfurt (Oder), gegenüber dem Science Media Center (SMC). Anders als bislang ordneten die Luxemburger Richter eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht mehr in allen Konstellationen als schweren Grundrechtseingriff ein. Nur für eine detaillierte Überwachung Einzelner lege der EuGH die Latte noch höher.
    Hacker erklärt den Kurswechsel unter anderem damit, dass an der vom Plenum getroffenen Entscheidung "zum Teil andere Richter beteiligt" beteiligt gewesen seien als bei früheren, deutlich restriktiveren Urteilen. Insbesondere habe der Berichterstatter gewechselt, vom deutschen Richter Thomas von Danwitz zur tschechischen Kollegin Alexandra Prechal. Zudem habe sich in den vergangenen Jahren viel getan. "Der lange Atem der Politik seit 2006 hat sich ausgezahlt", meint auch der Bremer Professor für IT-Sicherheitsrecht Dennis-Kenji Kipker. "Man probiert so lange, ein verfassungsrechtlich mehr als fragwürdiges Verfahren politisch durchzusetzen, bis sich die Rechtsprechungslinie der höchsten Gerichte irgendwann ändert."Quellen: https://www.heise.de/news/Vorratsdatens ... 08717.html
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