- Die schwarz-rote Regierung in Hessen macht Ernst mit ihrem Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, eine Pflicht zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von IP-Adressen über den Bundesrat einzuführen. Ministerpräsident Boris Rhein und Justizminister Christian Heinz (beide CDU) haben am Freitag eine entsprechende Initiative vorgestellt. Provider sollen demnach die Internetkennungen einen Monat lang anlasslos aufbewahren. Strafverfolger und Gefahrenabwehrbehörden wie das Landesamt für Verfassungsschutz sollen darauf vor allem zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und Terrorismus zugreifen können. Doch auch für die Verfolgung minderschwerer Straftaten sieht der Entwurf eine Handhabe vor.Die Ampel-Koalition im Bund hat sich prinzipiell auf einen Quick-Freeze-Ansatz zum Einfrieren von Verbindungs- und Standortdaten zur Strafverfolgung nur im Verdachtsfall geeinigt. Die aus Hessen stammende Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) macht sich aber weiter dafür stark, IP-Adressen auf Vorrat zu speichern. Dafür erhält sie nun Rückendeckung aus ihrer Heimat. So betonten Rhein und Heinz, dass das Quick-Freeze-Verfahren bei Weitem nicht ausreichend sei. "Es geht um Kinderschutz im Netz", hob der Ministerpräsident hervor. "Ohne die von uns beabsichtigte IP-Adressdatenspeicherung ist eine Strafverfolgung vor allem von Kinderpornografie, aber auch von Hate Speech sehr oft nicht möglich." Der Gedanke daran, viele Täter wie Kinderschänder nicht fassen zu können, "weil wir keine IP-Adressen speichern dürfen, ist für mich unerträglich. Datenschutz darf kein Täterschutz sein."Quellen: https://www.heise.de/news/IP-Adressen-H ... 92250.html
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Die hessische Regierung will einmonatige Vorratsdatenspeicherung
- Astor27
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