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[BILD vs. Tobis Tricks] Begründung des Gerichtsuteils

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Rytoss
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[BILD vs. Tobis Tricks] Begründung des Gerichtsuteils

#1

Beitrag von Rytoss »

Adblock: Begründung des Gerichtsuteils
URL:
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[meinvideo]61-4ep_lwyg[/meinvideo]

:ohman: :oops2: .... ohne Worte

BildSmart ... :ohman: :oops2:

Fingerprinting ... :ohman: :oops2:

Das "Urteil im Namen des Volkes" hört sich da irgendwie falsch an ...


Hier noch 2 ergänzende Videos:

Adblock: Tobi gibt auf
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[meinvideo]rU52drDr40g[/meinvideo]


Bild.de vs Tobis_Tricks: Warum ich aufgebe
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[meinvideo]fRzqu6q6zEA[/meinvideo]

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Re: [BILD vs. Tobis Tricks] Begründung des Gerichtsuteils

#2

Beitrag von Gast »

wie jetzt, ein Werbeblocker wird gerichtlich als Kopierschutz angesehen?
Könnten damit zukünftig neue Felder für Abmahnanwälte erblühen, für jeden der einen Werbeblocker nutzt ?
So viel also zum Kampf: David gegen Goliath.
Der "kleine Mann" ist in solchen Sachen immer nur der "letzte Arsch".
Wie schon im sempervideo gesagt: scheinbar interessiert es keine sau, dagegen Einspruch zu erheben.
Wieder ein Lehrstück für den Bürger, in Sachen "Justitia" wo der Hammer hängt.
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Rytoss
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Re: [BILD vs. Tobis Tricks] Begründung des Gerichtsuteils

#3

Beitrag von Rytoss »

Unter dem Video: Adblock: Tobi gibt auf -
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steht ein Kommentar (User Hoch134), der sagt eigentlich alles:
In erster Linie: Geld = Möglichkeiten. Je mehr Möglichkeiten, desto höhere Chancen auf Gerechtigkeit, oder eben das genaue Gegenteil.
btw: ist Malware eigentlich auch "kopiergeschützt"? Und wenn ich was gegen Malware mache, gibt es dann Ärger? :weg: :lol27:

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Re: [BILD vs. Tobis Tricks] Begründung des Gerichtsuteils

#4

Beitrag von darktwillight »

Darktwillight
Danke Tobi für deinen Einsatz und den Kampf gegen die Klage der Bild.
Ich hätte meine Spende sowieso nicht zurück verlangt auch wenn Du gewonnen hättest :).

Recht haben (das hattest Du) und Recht bekommen sind leider zwei paar Schuhe.
Ich werde weiterhin Menschen Unterstützen die versuchen zu helfen
Fingerprint Schutz und Adblocker zu erklären und zu verbessern.

Zu mal so manche Werbung die Auslieferung von Werbung die Schadcode beinhaltet,
beispiel : Doubleclick und Zedo lieferten virenverseuchte Werbung aus
https://www.heise.de/security/meldung/D ... 00733.html

Aber nicht nur das, passiert, sondern auch sie Privatsphäre wird von
so manche Webseite und Werbetreibenden verletzt.
In dem Private Browserdaten ausgespäht werden, Supercookies
und weitere Techniken eingesetzt werden um an diese Daten zu kommen.
Des weiteren werden die meisten Werbeflächen auf Internetseiten nur
vermietet aber nicht auf Rechtliche Gesetzte geprüft.

Wie das bei Bild.de aussieht das weiß ich nicht,
und will ich auch glaube ich gar nicht wissen.
Persönliche Meinung:"ich halte nichts von dem Verlag".

Zu den Methoden und der Argumentation der derjenigen
die diese Art der Werbung und Adblockkiller Systeme benutzen
ist zu nur zu sagen"Behaltet eure Internetseiten und eure Art",
ich besuche Eure Seiten nicht!

Und die freien Internet Gemeinschaften sind noch nicht am
Ende mit euch.
Der Kampf um Privatsphäre (die vom Grundgesetz und der Verfassung)
uns Bürgern zusteht wird weiter gehen.

Danke Tobi
Die Leute sagen immer: Die Zeiten werden schlimmer.
Die Zeiten bleiben immer. Die Leute werden schlimmer.
Joachim Ringelnatz
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Re: [BILD vs. Tobis Tricks] Begründung des Gerichtsuteils

#5

Beitrag von Tommi »

Das Urteil ist nach meiner bescheidenen Meinung nach ein Fehlurteil. Hier sieht man die Ahnungslosigkeit gerade des Hamburger Gerichts gerade in Bezug zu den neuen Medien underen Umgang und Nutzung,
Ich hoffe, dass sich doch jemand, wie zum Beispiel der CCC, noch findet der hier weitermacht.
Ich frage mich jetzt nur, ob ich im Umkehrschluss Betreiber von Seiten verklagen kann wenn Werbung Schaden anrichtet? Wie sieht das aus, wenn zum Beispiel durch Werbung geschaltet auf Zeitung.lies ich mir einen Trojaner einfange? Kann ich dann die Rechnung über die Säuberung an Zeitung.lies einreichen und geltend machen?
Ich wäre bereit zu Spenden um gegen das Urteil anzugehen.
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Re: [BILD vs. Tobis Tricks] Begründung des Gerichtsuteils

#6

Beitrag von Joker »

Youtuber gibt Kampf gegen Bild.de auf

"Springer hatte den Youtuber im vergangen Jahr abgemahnt, nachdem dieser
in seinem Youtube-Kanal eine Anleitung zur Umgehung der Adblock-Sperre
von Bild.de veröffentlicht hatte".

"Quelle: https://www.golem.de/news/tobis-tricks- ... 26064.html)"

Wie dem Artikel zu entnehmen ist, hatte sich Tobis Richter geweigert, die geforderte Unterlassungserklärung zu
unterzeichnen und im Gegenzug versucht, diese für unrechtmäßig erklären zu lassen. Das ist Tobias Richter leider
nicht gelungen. Das Urteil richtet sich somit nur gegen Tobias Richter, es zukünftig zu unterlassen,
Umgehungsanleitungen für AdBlocker zu veröffentlichen.
Ein solches Urteil verursacht bei mir fortwährendes
Kopfschütteln. Natürlich dürfen AdBlocker weiterhin genutzt werden. Noch jedenfalls....
:biggrinn:
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Mozilla Firefox = DNS over HTTPS (DoH) Quad9
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Re: [BILD vs. Tobis Tricks] Begründung des Gerichtsuteils

#7

Beitrag von Gast »

Tommi hat geschrieben:Ich wäre bereit zu Spenden um gegen das Urteil anzugehen.
Letztendlich geht es nicht nur ums "liebe" Geld,sondern ebenso um den psychischen Stress den man hat, wenn man sich mit einem großen Konzern anlegt !
Goliath beauftragt eine Rechtsabteilung und zahlt diesen Prozess aus der Portokasse. David weiß nicht was auf ihm zukommt.
Für mich ist dieses fragwürdige Urteil keineswegs richtungweisend. hier ging es nicht um Gerechtigkeit oder Recht, sondern nur wer die besseren Argumente hatte, was das Gericht am Ende für sich entschied.
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