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Neues zum Thema Vorratsdatenspeicherung

Bedeutung - Auslegung mit zweierlei Maß ? - Informationen
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Neues zum Thema Vorratsdatenspeicherung

#1

Beitrag von Astor27 »

Ein breites Bündnis appelliert an FDP und Grüne, in Koalitionsverhandlungen mit CDU und CSU das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung offiziell zu beerdigen. Die Kriminalpolizei fordert genau das Gegenteil.
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 76177.html
Wie immer wenn der Überwachungsstaat nicht weiter kommt mit seine ausreden greift man wie immer natürlich das Thema Kinder.... auf , schon wunderlich das man diesmal nicht das Thema Terrorismus aufgeführt wird . Der Staat sollte doch endlich mal Generalverdacht gegen alle außer Politiker und Polizei natürlich gegen die echten Kriminelle aus wägen .
Quellen: https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 05100.html
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 59329.html
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 78920.html
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 12968.html
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Re: Neues zum Thema Vorratsdatenspeicherung

#2

Beitrag von Astor27 »

update/Info
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Re: Neues zum Thema Vorratsdatenspeicherung

#3

Beitrag von Astor27 »

update/info
Das Bundesinnenministerium hält es für überfällig, die Befugnisse der Sicherheitsbehörden bei Online-Durchsuchungen und zur Überwachung von Messenger-Diensten auszuweiten. Staatssekretär Hans-Georg Engelke sagte am Dienstag auf einem "Kongress für wehrhafte Demokratie" in Berlin: "Es kann nicht sein, dass wir immer tauber und blinder werden."Quellen: https://www.heise.de/newsticker/meldung ... demokratie
der drang nach totaler Überwachung mit der verlogenen ausrede der Sicherheit
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Re: Neues zum Thema Vorratsdatenspeicherung

#4

Beitrag von Astor27 »

update/info
Das zunächst noch für dieses Jahr angekündigte Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die schwarz-rote Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung könnte länger auf sich warten lassen. Die Bundesregierung hat die Karlsruher Richter aufgefordert, den auf zahlreiche Verfassungsbeschwerden zurückgehenden Fall zunächst dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Sollten die Verfassungsrichter dem Appell folgen, würde sich ihre Entscheidung um Monate beziehungsweise Jahre verzögern. Sie müssten dann erst warten, bis eine Stellungnahme der Luxemburger Richter vorliegt. Quellen: https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 52474.html
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 65604.html
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 78920.html
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 49174.html
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 53179.html
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 57527.html
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 05100.html
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Re: Neues zum Thema Vorratsdatenspeicherung

#5

Beitrag von Astor27 »

Info
Das Bundesverfassungsgericht will in diesem Jahr darüber entscheiden, ob das hiesige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Geht es nach dem Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber, sollte der Gesetzgeber aber nicht auf die Entscheidung der Karlsruher Richter warten, sondern die seit Jahren umkämpften Vorschriften schon vorher einstampfen. Quellen: https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 25579.html
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Re: Neues zum Thema Vorratsdatenspeicherung

#6

Beitrag von Astor27 »

update/info
Die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wird ein Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Bundesverwaltungsgericht wandte sich am Mittwoch mit einer Frage zur Auslegung der europäischen Datenschutzrichtlinie an die Luxemburger Richter. Sie sollen klären, ob sich aus den Unionsvorschriften ein generelles Verbot einer flächendeckenden, anlasslosen Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ableiten lässt.
Zuvor hatten die Leipziger Richter über zwei Klagen der Telekom und des Internetproviders SpaceNet gegen die Datenspeicherpflicht mündlich verhandelt (BVerwG 6 C 12.18 und BVerwG 6 C 13.18). Die beiden Unternehmen wenden sich gegen die Vorratsdatenspeicherung. Sie hatten zunächst vor dem Verwaltungsgericht Köln Recht bekommen. Dieses hatte entschieden, dass die Speicherpflicht gegen Unionsrecht verstoße und die Kläger von der Speicherpflicht befreit. Das VG Köln hatte sich dabei auf ein Urteil des EuGHs vom 21. Dezember 2016 bezogen.Quellen:https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 39396.html
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Re: Neues zum Thema Vorratsdatenspeicherung

#7

Beitrag von Astor27 »

update/info
Eine flächendeckende und pauschale Speicherung von Internet- und Telefon-Verbindungsdaten ist nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht zulässig. Ausnahmen seien aber möglich zur Bekämpfung schwerer Kriminalität oder im Fall einer Bedrohung der nationalen Sicherheit, teilte der EuGH in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil mit.
Die Luxemburger Richter stärkten damit die Bürgerrechte – zugleich können aber auch Befürworter der Vorratsdatenspeicherung hoffen. Eine direkte Wirkung auf die deutschen Regelungen zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung hat die Entscheidung aber noch nicht. Hier läuft ein separates Verfahren.Seit Jahren gibt es in mehreren EU-Ländern Streit um das Thema zwischen Sicherheitsbehörden und -politikern auf der einen sowie Bürgerrechtlern und Verbraucherschützern auf der anderen Seite. Die Befürworter argumentieren, zum Schutz der nationalen Sicherheit und im Kampf gegen schwere Verbrechen müssten Ermittler die Möglichkeit haben, auf gespeicherte Telekommunikationsdaten zuzugreifen. Dagegen fürchten die Kritiker starke Eingriffe in die Grundrechte, wenn die Unternehmen massenhaft Verbindungsdaten ihrer Kunden sichern müssen – ohne dass es bereits einen konkreten Tatverdacht gibt.
Das höchste europäische Gericht bezog sich mit seiner Entscheidung zwar im Kern auf Fälle aus Frankreich, Belgien und Großbritannien, in denen die nationalen Gerichte ihre Kollegen aus Luxemburg um eine Einschätzung gebeten hatten.
Doch die aktuelle Entscheidung des EuGH könnte wegen ihrer grundsätzlichen Art auch die Diskussion in Deutschland über das Reizthema beeinflussen. Es geht um die Frage, ob einzelne EU-Staaten den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste allgemeine Pflichten zur Datenspeicherung auferlegen dürfen.Quellen: https://www.t-online.de/digital/id_8870 ... essig.html
eine gute und richtige Entscheidung der Richter aber mal sehen was sich die Politiker dagegen wieder an ausreden einfallen lassen.
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Re: Neues zum Thema Vorratsdatenspeicherung

#8

Beitrag von Astor27 »

update/info
  • Die hierzulande auf Eis liegende Vorratsdatenspeicherung soll zumindest teilweise wieder aufgetaut werden. Dafür haben sich die Innenminister von Bund und Ländern auf ihrer am Freitag zu Ende gegangenen, virtuell abgehaltenen Herbstkonferenz ausgesprochen. Sie waren sich einig, dass die Bundesregierung auf Basis der jüngsten einschlägigen Urteile Europäischen Gerichtshofs (EuGH) "rechtssichere Handlungsmöglichkeiten" zum anlasslosen Speicherung von Nutzerdaten identifizieren sollte.
    "Es geht darum, bestehende Lücken zu schließen und die Speicherung von IP-Adressen zeitnah zu realisieren", betonte der thüringische Innenminister Georg Maier (SPD). Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK) verwies dabei vor allem auf die zuvor bereits ausgemachten "besonders dringlichen Bereichen" wie die "Bekämpfung der Kinderpornographie" oder "Hasskriminalität mit rechtsextremistischen Morddrohungen". Das Bundesinnenministerium soll sich dem Beschluss nach nun für einen entsprechenden Neuanlauf innerhalb der Bundesregierung einsetzen.Das hiesige Gesetz, wonach Telekommunikationsanbieter Verbindungsdaten für zehn und Standortinformationen für vier Wochen ohne Verdacht aufbewahren und auf Anordnung hin an Ermittler herausgeben müssen, ist aufgrund von Entscheidungen von Verwaltungsgerichten derzeit ausgesetzt. Es wird vom Bundesverfassungsgericht und dem EuGH überprüft. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags geht davon aus, dass die Vorgaben nicht zu halten sind.
    Mit seinen Entscheidungen vom Oktober hat der EuGH sein bisheriges Nein zur Vorratsdatenspeicherung aber aufgeweicht. Die Luxemburger Richter halten Ausnahmen etwa im Falle einer aktuellen Bedrohung der nationalen Sicherheit für möglich. Das verhältnismäßige Sammeln von IP-Adressen sei eine vergleichsweise kleine Grundrechtsbeeinträchtigung. Die CDU-Justizminister dreier Bundesländer hatten deshalb bereits die Wiederaufnahme der Vorratsdatenspeicherung gefordert.Quellen: https://www.heise.de/news/EU-Staatschef ... 87621.html
neues zum Thema Vorratsdatenspeicherung vor allem die aussage der Innenminister ( Die Innenminister von Bund und Ländern halten es für nötig, vor allem IP-Adressen wieder zeitnah verdachtsunabhängig zu protokollieren. ) die ausreden dafür sind wie immer die gleichen.
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Re: Neues zum Thema Vorratsdatenspeicherung

#9

Beitrag von Astor27 »

update/info
  • Ersuchen von Strafverfolgern nach Verbindungs- und Standortinformationen sowie nach Bestandsdaten sind in Europa nur "selten nicht erfolgreich". Dies ist eines der Kernergebnisse einer lange erwarteten Studie zur Vorratsdatenspeicherung, die die EU-Kommission jetzt still, heimlich und leise veröffentlicht hat. Die Mehrheit der beteiligten Ermittlungsbehörden sowie der Telekommunikationsfirmen erklärte demnach, dass Abfragen "in weniger als 20 Prozent der Fälle" scheiterten.Ziel der Untersuchung war es, den Rechtsrahmen und die Praktiken für die Vorratsspeicherung von und den Zugang zu Metadaten in den zehn ausgewählten Mitgliedsstaaten Deutschland, Estland, Frankreich, Irland, Italien, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien und Spanien zu beleuchten. Laut dem Auftrag der Kommission sollte es vor allem darum gehen, Bedürfnisse und Herausforderungen von Anbietern elektronischer Kommunikationsdienste und Strafverfolgungsbehörden in den Blick zu nehmen. Auswirkungen des umkämpften Instruments auf die Grundrechte waren kein Thema.
    Die Forscher befragten dazu Provider inklusive "Over-the-Top-Anbieter" (OTT) wie WhatsApp, Facebook Messenger, Signal oder Skpye sowie Vertreter von Sicherheits-, Regulierungs- und Datenschutzbehörden. Parallel betrieben sie Sekundärforschung.Der rechtliche und institutionelle Rahmen rund um das Protokollieren von Verkehrsdaten inklusive IP-Adressen ist den Resultaten zufolge uneinheitlich, was zu Unsicherheiten führe. Drei der zehn Länder haben derzeit keine gesetzlichen Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung. Rechtlich sei dies so in Slowenien und Österreich, faktisch in Deutschland. Das hiesige Gesetz, wonach Telekommunikationsanbieter Verbindungsdaten für zehn und Standortinformationen für vier Wochen ohne Verdacht aufbewahren müssen, ist aufgrund von Entscheidungen von Verwaltungsgerichten derzeit ausgesetzt.In diesen drei Staaten seien die Strafverfolger in der Regel auf die Daten angewiesen, die die Provider für ihre geschäftlichen Zwecke wie zur Abrechnung, für Marketing oder zum Aufrechterhalten der Netzwerksicherheit speicherten, schreiben die Forscher. Deutschland, Italien und Portugal hätten dafür eine maximale Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten festgelegt, in Frankreich liege die Frist bei einem Jahr. Für die Rechnung relevante Daten speicherten die Anbieter fast alle recht lang, IP-Adressen müssten dagegen in Deutschland nach sieben Tagen gelöscht werden.Quellen: https://www.heise.de/news/EU-Studie-Erm ... 87878.html
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Re: Neues zum Thema Vorratsdatenspeicherung

#10

Beitrag von Astor27 »

in England wird die Vorratsdatenspeicherung vom Gericht für rechtswidrig mit dem EU recht erklärt , wollen wir hoffen das es in Deutschland genau so für rechtswidrig erklärt wird ab statt dessen haben wir neue Polizeigesetze die genau das gegen teil zeigen.
siehe hier Quellen: https://www.heise.de/news/Britisches-Ge ... 47032.html
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